Hilfestellungen und Mustervorlagen zur DS-GVO
Auf dieser Seite finden Sie Mustervorlagen, Hilfestellungen und Anwendungshinweise zur Datenschutz-Grundverordnung
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Für die Geltendmachung von Betroffenenrechten nach der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen die nachstehenden Dokumente als Muster zur Verfügung.
zum Ausdrucken:
- Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO(PDF-Datei)
- Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO(PDF-Datei)
- Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO(PDF-Datei)
- Recht auf Einschränkung nach Art. 18 DS-GVO(PDF-Datei)
elektronisch ausfüllbar:
- Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO(PDF-Datei)
- Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO(PDF-Datei)
- Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO(PDF-Datei)
- Recht auf Einschränkung nach Art. 18 DS-GVO(PDF-Datei)
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Sind Sie der Ansicht, dass die Verarbeitung Ihrer Person betreffenden Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt? Dann haben Sie das Recht auf Beschwerde nach Art. 77 DS-GVO. Hierfür nutzen Sie bitte das Formular:
Vordruck für die Übermittlung einer Beschwerde an den TLfDI(PDF-Datei)
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Wenn Sie nicht möchten, dass es Stellen möglich ist, Ihre Daten aus dem Melderegister anfordern zu können (beispielsweise Parteien, Presse oder Mandatsträger), dann haben Sie die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Daten zu widersprechen.
Formular zum Widerspruch gegen die Datenübermittlung
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Formulare zur Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten nach Art. 33 Datenschutz-Grundverordnung
Ihre Meldung senden Sie bitte an poststelle@datenschutz.thueringen.de
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Als Verantwortlicher haben Sie sich an unterschiedliche Regularien zu halten. Um Ihnen den Umgang mit der DS-GVO zu vereinfachen, finden Sie hier einige Hilfestellungen und Formulare:
- Hilfestellung zum Umgang mit Fotoaufnahmen(PDF-Datei)
- Formular für Widerspruch gegen Apple-Kamerafahrten(PDF-Datei) (weitere Informationen zu AppleView finden Sie beim Bayrischen Landesamt für Datenschutzaufsicht)
- Hinweise zu den Informationen(PDF-Datei)
- Merkblatt zu Art. 13 DS-GVO
- Informationen nach Artikel 14 DS-GVO(PDF-Datei)
- Formularbeispiel für eine Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. a) i. V. m. Art. 7 DS-GVO(PDF-Datei)
- Auskunft über personenbezogene Daten gemäß Art. 15 Abs. 1 DS-GVO(PDF-Datei)
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Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden einige Hilfestellungen für die kommunale Gebietskörperschaft bei der Umsetzung der DS-GVO erarbeitet.
In den Hinweisen zu den Merkblättern zur Information nach Art. 13 oder 14 DS-GVO wird erläutert, was beim Ausfüllen zu beachten ist.
Das Formularbeispiel zur Einwilligung gibt nur die grobe Richtung vor. Die Einwilligung selbst muss immer auf den Einzelfall ausgerichtet und möglichst granular gestaltet sein.
- Merkblatt zu Artikel 13 DS-GVO
- Merkblatt zu Artikel 14 DS-GVO
- Hinweise zu den Informationen(PDF-Datei)
- Beispiel für ein Informationsblatt (Aushang) nach § 30 Abs. 2 Thüringer Datenschutzgesetz bei Videoüberwachung(PDF-Datei)
- Formularbeispiel für eine Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. a) i. V. m. Art. 7 DS-GVO(PDF-Datei)
- Hinweise zum Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DS-GVO (in Bezug auf Kommunen)(PDF-Datei)
- Anwendungsbeispiel für ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DS-GVO (in Bezug auf Kommunen)(PDF-Datei)
- Verpflichtungserklärung der Beschäftigten auf die Vertraulichkeit(PDF-Datei)
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Erfolgt eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag eines Verantwortlichen, so ist zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter ein Vertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO zu schließen. Was Sie darüber wissen sollten, finden Sie hier:
- Pflichten der Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter gegenüber der Aufsichtsbehörde (TLfDI)(PDF-Datei) 279.86 KB | Dokument ist nicht Barrierefrei
- TLfDI-Formulierungshilfe für einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 Abs. 3 DS-GVO1(PDF-Datei) 95.72 KB | Dokument ist nicht Barrierefrei
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Jeder Verantwortliche führt ein Verzeichnis aller Verarbeitungstätigkeiten, die Ihrer Zuständigkeit unterliegen. Das Verzeichnis hat folgende Angaben zu enthalten:
- den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen und gegebenenfalls des gemeinsam mit ihm Verantwortlichen, des Vertreters des Verantwortlichen sowie eines etwaigen Datenschutzbeauftragten;
- die Zwecke der Verarbeitung;
- eine Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten;
- die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, einschließlich Empfänger in Drittländern oder internationalen Organisationen;
- gegebenenfalls Übermittlungen von personenbezogenen Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation, einschließlich der Angabe des betreffenden Drittlands oder der betreffenden internationalen Organisation, sowie bei den in Artikel 49 Absatz 1 Unterabsatz 2 genannten Datenübermittlungen die Dokumentierung geeigneter Garantien;
- wenn möglich, die vorgesehenen Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien;
- wenn möglich, eine allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1
Wie ein solches Verzeichnis zu erstellen ist und was Sie zu beachten haben, finden Sie hier:
- Anwendungsbeispiel für ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DS-GVO(PDF-Datei)
- Hinweise zum Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DS-GVO(PDF-Datei)
- Übersicht von Verarbeitungstätigkeiten - Auftragsverarbeiter gem. Artikel 30 Abs. 2 DS-GVO(PDF-Datei) 307.55 KB | Dokument ist nicht Barrierefrei
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Hat eine Form der Verarbeitung, insbesondere bei Verwendung neuer Technologien, aufgrund der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen zur Folge, so führt der Verantwortliche vorab eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten durch. Für die Untersuchung mehrerer ähnlicher Verarbeitungsvorgänge mit ähnlich hohen Risiken kann eine einzige Abschätzung vorgenommen werden.
- DSK-Kurzpapier Nr. 5: Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DS-GVO
- Vorläufige Liste von Verarbeitungsvorgängen nach Art. 35 Abs. 4 DS-GVO für die gemäß Art. 35 Abs. 1 DS-GVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) von Verantwortlichen durchzuführen ist.(PDF-Datei) 232.64 KB | Dokument ist nicht Barrierefrei
In der Handreichung des TLfDI finden Sie Angaben dazu, wann eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DS-FA) durchzuführen ist. Die verschiedenen Phasen der Durchführung dieses Verfahrens werden hier beschrieben. (Stand: September 2019, 670.86 KB | Dokument ist nicht Barrierefrei)
- Handreichung zur Datenschutz-Folgenabschätzung für den öffentlichen Bereich(PDF-Datei) (Stand: Januar 2021, 825.12 KB | Dokument ist nicht Barrierefrei)
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Zu den Hilfestellungen und Hinweisen zur Videoüberwachung im kommunalen Bereich gelangen Sie HIER.