Aufgaben und Befugnisse des TLfDI

Aufgaben des TLfDI

Der TLfDI ist für folgende Bereiche zuständig:

  • Informationsfreiheit
  • Datenschutz bei nicht-öffentlichen Stellen (Unternehmen) in Thüringen
  • Datenschutz bei öffentlichen Stellen (Behörden) in Thüringen

Zur Wahrung des Rechts auf Schutz der personenbezogenen Daten und zur Unterstützung bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle wird beim Landtag ein Datenschutzbeauftragter berufen (Art. 69 der Verfassung des Freistaats Thüringen).

 

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz

  • überwacht und setzt die Anwendung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) durch,
  • sensibilisiert die Öffentlichkeit über Risiken, Vorschriften und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten,
  • berät den Thüringer Landtag, die Landesregierung und andere Einrichtungen über legislative und administrative Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen in Bezug auf die Datenverarbeitung,
  • sensibilisiert öffentliche und nichtöffentliche Stellen für die ihnen aus der DS-GVO entstehenden Pflichten,
  • bearbeitet Beschwerden betroffener Personen und von Stellen nach Art. 57 Abs. 1 Buchstabe f) DS-GVO,
  • arbeitet mit anderen Aufsichtsbehörden zusammen, um die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der DS-GVO zu gewährleisten,
  • führt Kontrollen über die Anwendung der DS-GVO durch,
  • verfolgt maßgebliche Entwicklung der Information- und Kommunikationstechnologie und der Geschäftspraktiken, soweit sie sich auf den Schutz personenbezogener Daten auswirken,
  • berät im Rahmen der Konsultation bei der Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA),
  • überprüft erteilte Zertifizierungen,
  • akkreditiert Stellen für die Überwachung der Einhaltung von Verhaltensregeln nach Art. 41 DS-GVO und einer Zertifizierungsstelle nach Art. 43 DS-GVO,
  • genehmigt Vertragsklauseln oder Bestimmungen in Verwaltungsvereinbarungen zwischen Behörden oder anderen öffentlichen Stellen,
  • arbeitet mit anderen Aufsichtsbehörden der Europäischen Union zusammen.

 

Schutzrechte der Betroffenen:

Die DS-GVO regelt die Rechte der betroffenen Personen im Wesentlichen in den Artikeln 15 bis 22 DS-GVO.

Die betroffene Person hat u. a. das Recht:

  • sich beim TLfDI darüber zu beschweren, dass Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter gegen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen verstoßen (Art. 57 Abs. 1 Buchstabe f) DS-GVO),
  • auf Auskunft vom Verantwortlichen, welche seiner personenbezogenen Daten zu welchen Zwecken verarbeitet werden, an welche Empfänger sie gehen. Außerdem muss, falls möglich, die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Datengespeichert werde, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer genannt werden (Art. 15 DS-GVO),
  • alle verfügbaren Informationen über die Herkunft ihrer Daten vom Verantwortlichen zu verlangen, wenn diese nicht bei ihr erhoben wurden (Art. 15 Abs. 1 Buchstabe g) DS-GVO),
  • informiert zu werden, wenn beimVerantwortliche eine automatisierte Entscheidungsfindung einschließlich Profiling besteht; in diesem Fall muss es aussagekräftige Informationen über die dieser Entscheidung zugrunde liegende Logik geben (Art. 15 Abs. 1 Buchstabe h) DS-GVO),
  • vom Verantwortlichen unverzüglich die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen (Art. 16 DS-GVO),
  • vom Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogene Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Art. 17 DSGVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z. B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden,
  • vom Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Art. 18 DSGVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist,
  • die sie betreffenden personenbezogenen Daten vom Verantwortlichen in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen Verantwortlichen zu übermitteln (Art. 20 DS-GVO),
  • aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten Widerspruch einzulegen (Art. 21 DS-GVO).