Erklärung zur Barrierefreiheit der Webseite des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der www.tlfdi.de veröffentlichten textlichen Inhalte der Website des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der ThüringerBarrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im Jahr 2025 durchgeführten Bewertung durch einen Dienstleister.
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht vollumfänglich barrierefrei:
Sämtliche hinterlegte Dateien (Word, PDF) sind derzeit nicht barrierefrei zugänglich. Aufgrund der knappen personellen Ressourcen wurde zunächst die Weboberfläche barrierefrei gestaltet. Ziel ist es, sämtliche Dokumente (Word, PDF) bis Ende des Jahres 2026 barrierefrei zur Verfügung zu stellen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde im Juni 2026 erstellt.
Barrieren melden: Kontakt zu uns bei Problemen mit der Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren in dieser Website mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Hierfür ist derzeit noch keine separate Kontaktmöglichkeit verfügbar. Daher nutzen Sie bitte den telefonischen Kontakt unter 0361/573112900 oder senden Sie eine E-Mail an poststelle(at)datenschutz.thueringen.de.
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden. Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: http://www.thueringen.de/th10/bb/ Direkt kontaktieren können Sie die Durchsetzungsstelle unter vz_bmb(at)tmasgff.thueringen.de.