Pressemitteilung des BfDI: Abruf des E-Rezepts per eGK? Aber sicher!

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, erteilt der unsicheren Feature-Spezifikationsvariante „Abruf der E-Rezepte in der Apotheke nach Autorisierung“ kein Einvernehmen. Die geplante Schnittstelle ist nicht nach dem Stand der Technik abgesichert und verstößt damit gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Er schlägt eine sichere, für die Versicherten, Ärzte und Apotheker vollkommen funktionsgleiche Alternative vor, bei der im Hintergrund andere Verfahren genutzt werden. Pressemitteilung vom 7. November 2022