Finanzen

Gemäß § 32h Abs. 1 Satz 1 Abgabenordnung (AO) obliegt die datenschutzrechtliche Aufsicht über die Finanzbehörden dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Husarenstraße 30, 53117 Bonn, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten im Anwendungsbereich der Abgabenordnung (§ 1 AO) vorgenommen wird.

Der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist die datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde für die Thüringer Finanzbehörden, insbesondere die Finanzämter und die kommunalen Steuerbehörden, hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogene Daten im Rahmen

  • der Erhebung von Steuern, die durch Landes- oder Kommunalrecht geregelt sind, z.B. Zweitwohnsitzsteuer, Hundesteuer, Kurabgaben
  • des Personaldatenschutzes (Beschäftigte der Steuerverwaltung)
  • anderer nichtsteuerbezogener Tätigkeiten.