Datensparsamkeit durch moderne Informationstechnik

- Datenvermeidung, Anonymisierung und Pseudonymisierung -

(Kurzbericht der AK Technik, zustimmende Kenntnisnahme der 52. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder am 22./23. Oktober 1996 in Hamburg)

Die zunehmende Verbreitung, Nutzung und Verknüpfbarkeit von Informations- und Kommunikationstechnik bringt mit sich, daß jeder Benutzer immer mehr elektronische Spuren hinterläßt. Das wird dazu führen, daß er über Art, Umfang, Speicherort, Speicherdauer und Verwendungszweck der vielen über ihn gespeicherten Daten keine Kontrolle mehr hat, so daß die Gefahr des Mißbrauchs und der Zusammenführung zu komplexen Persönlichkeitsprofilen ständig zunimmt.

Dieser Gefahr kann dann begegnet werden, wenn in Zukunft die Frage nach der Erforderlichkeit personenbezogener Daten im Vordergrund steht, wobei Datensparsamkeit bis hin zur Datenvermeidung angestrebt werden muß. Durch die Nutzung neuer Möglichkeiten der modernen Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Technik) ist es in vielen Anwendungsfällen möglich, den Umgang mit personenbezogenen Daten zu reduzieren bis hin zur vollständigen Vermeidung. Auf diese Weise kann das Prinzip "Datenschutz durch Technik" umgesetzt werden. Datensparsamkeit und Datenvermeidung werden sich dabei auch zunehmend als Wettbewerbsvorteil erweisen.

Ausgehend von einer Untersuchung des niederländischen Datenschutzbeauftragten und des Datenschutzbeauftragten von Ontario/Kanada zum sogenannten Identity Protector beschäftigen sich derzeit die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder intensiv mit der Formulierung von Anforderungen zur datenschutzfreundlichen Ausgestaltung von IuK-Technik. Schon die Sommerakademie in Kiel zeigte unter dem Motto "Datenschutz durch Technik - Technik im Dienste der Grundrechte" Wege zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Bürger auf. Einige datenvermeidende Technologien wie die anonyme, vorausbezahlte Telefonkarte, sind bereits seit längerer Zeit allgemein akzeptiert. Erste Ansätze der Datenvermeidung auf gesetzgeberischer Ebene sind im Entwurf zum Teledienstegesetz und zum Mediendienstestaatsvertrag enthalten.

Der Arbeitskreis "Technische und organisatorische Datenschutzfragen" erarbeitet im Auftrag der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder einen Bericht mit Vorschlägen und Empfehlungen, wie unter Nutzung der modernen Datenschutztechnik das Prinzip der Datenvermeidung umgesetzt werden kann. Neben der Entwicklung entsprechender Hard- und Software werden Anonymisierung und Pseudonymisierung eine zentrale Rolle spielen. Bei der Erarbeitung des Berichtes werden Experten aus Wissenschaft und Forschung hinzugezogen, um die technische Entwicklung berücksichtigen zu können. Auch Vertreter der Wirtschaft als Entwickler und Anwender werden einbezogen, damit die Umsetzung der Vorschläge der Datenschutzbeauftragten als zukünftiger Wettbewerbsvorteil erkannt wird.