Auch nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sind für die Datenverarbeitung Verantwortliche verpflichtet, der zuständigen Aufsichtsbehörde eine Meldung zu machen, wenn bei einer „Datenpanne“ ein Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen besteht (Art. 33 DS-GVO). Die Meldung muss unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem die Verletzung bekannt wurde, gemeldet werden. Das funktioniert bisher recht gut.
Um allen Verantwortlichen die Erfüllung ihrer Pflicht zu erleichtern, hat der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Dr. Lutz Hasse, unter https://www.tlfdi.de/tlfdi/europa/europaeischedsgvo/index.aspx ein Meldeformular veröffentlicht. ► PresseBox,
23.08.2019 10:22 Uhr
Beschwerden, Anregungen und Fragen an den TLfDI
Postfach 90 04 55 | 99107 Erfurt
Häßlerstrasse 8 | 99096 Erfurt
poststelle@datenschutz.thueringen.de
Tel.: +49 (361) 57-3112900
Fax: +49 (361) 57-3112904