Zunehmend müssen sich auch Amtsgerichte (AG) mit dem Betrieb von privaten Kameradrohnen beschäftigen. Das AG Riesa (Amtsgericht Riesa - Urteil vom 24. April 2019) hatte dazu entscheiden, ob sich ein Familienvater strafbar macht, wenn er mit einem Luftgewehr eine Drohne, die mit Echtzeitbildübertragung ausgerüstet ist, vom Himmel holt...► www.kyffhaeusernachrichten.de, 22. August 2019
22.08.2019 09:08 Uhr
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