Manchem Vermieter wird es jetzt mulmig: Mieternamen dürfen eigentlich nur auf deren Zustimmung hin am Klingelschild angebracht werden - alles andere ist ein Gesetzesverstoß. Was bedeutet das für Mieter und Vermieter? ►MDR UM 11, 16. Oktober 2018
16.10.2018 13:53 Uhr
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