Das war dann gerade noch so pünktlich. Nach einer zweijährigen Übergangszeit gilt ab heute die neue Datenschutzgrundverordnung der EU. Die DSGVO soll in allen Mitgliedländern den Datenschutz auf einen einigermaßen einheitlichen und modernen Stand bringen.
Und: Gestern verabschiedete der Landtag ein Artikelgesetz, das wiederum mehr als zwei Dutzend Einzelgesetze an die Verordnung anpasst.
Betroffen sind neben dem Datenschutzgesetz das Stiftungsgesetz, das Rettungsdienstgesetz oder interessanterweise auch das Verfassungsschutzgesetz. Immer geht es offiziell darum, personengebundene Informationen besser zu schützen und ihre Verarbeitung offener zu machen – was allerdings zum Teil erheblichen bürokratischen Aufwand verursacht. ► TA, 25. Mai 2018
25.05.2018 11:10 Uhr
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