Facebook scheitert mit einer Beschwerde gegen eine Unterlassungsverfügung des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten. Das Gericht lässt erneut offen, ob es überhaupt für die WhatsApp-Mutter zuständig ist. Es stellt jedoch den Schutz personenbezogener Daten über Facebooks Interessen. Strittig ist vor allem die Passage der Nutzungsbedingungen, mit der Nutzer bestätigen, dass sie WhatsApp regelmäßig ihr vollständiges Adressbuch zur Verfügung stellen – also auch Daten von nicht WhatsApp- und Facebook-Nutzern – und bestätigen, dass sie dazu autorisiert sind. In der Praxis bedeutet diese Klausel eigentlich, dass jeder Nutzer noch vor der Erstinstallation von WhatsApp die Zustimmung aller Personen in seinem Adressbuch zur Weitergabe seiner Daten an WhatsApp einholen muss. Dasselbe gilt für jeden Kontakt, den er ab dann in das Adressbuch seines Smartphones einträgt. Auf diese rechtliche Grauzone wies zuletzt auch Thüringens Datenschützer Dr. Lutz Hasse hin. Er unterstellt sogar, dass in 99 Prozent der Fälle Anwender WhatsApp rechtswidrig nutzen, weil sie dem Anbieter erlauben, auf sämtliche Kontakte zuzugreifen. ► zdnet.de, 2. März 2018
02.03.2018 10:18 Uhr
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