Streng genommen ist die Nutzung des beliebten Whatsapp-Dienstes rechtswidrig. Diese Schlussfolgerung legte zumindest Thüringens Datenschutzbeauftragter Dr. Lutz Hasse in seinen Tätigkeitsberichten für 2016 und 2017 vor. Grund sei die ohne explizite Zustimmung der betreffenden Personen rechtswidrige Weitergabe der Adressbuch-Daten an Whatsapp selbst. ► pcgameshardware, 1. März 2018
01.03.2018 13:24 Uhr
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