Am 13. September 2017 hat der Thüringer Verfassungsgerichtshof einen Antrag der CDU-Fraktion zurückgewiesen. Der Antrag hatte zum Ziel, den Bewertungsteil des vom Parlament gewünschten Zwischenberichts zum Untersuchungsausschuss 6/2 (Immelborn) zu verhindern. Der TLfDI begrüßt diese Entscheidung. Die vollständige Presseerklärung des Thüringer Verfassungsgerichtes finden Sie unter folgendem Link: ►Medieninformation 9/2017 - VerfGH 25/17 Thüringer Verfassungsgerichtshof, 13. September 2017
13.09.2017 10:00 Uhr
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