Von Christiane Schulzki-Haddouti
Immer mehr Schulen verwenden Clouds. Datenschützer warnen jedoch vor den E-Learning-Plattformen.
Stuttgart - Unterrichtsmaterialien nicht aus Büchern kopieren, sondern direkt per E-Mail an die Schüler schicken – das wäre mit einer onlinebasierten Schuld-Cloud möglich. Die Schüler könnten wiederum ihre Hausaufgaben auf der Plattform abgeben – und möglicherweise bereits bei der Bearbeitung noch Tipps vom Lehrer erhalten.
Wie die Rechte der Schüler dabei gewahrt werden sollen, macht Datenschützern jedoch Bauchschmerzen. Denn die immer beliebter werdenden Online-Plattformen erheben viele leistungs- und verhaltensspezifische Daten, die auch Interaktionen abbilden können.
Der thüringische Landesdatenschützer Dr. Lutz Hasse ist Vorsitzender des Arbeitskreises „Datenschutz und Bildung“ der deutschen Datenschutz-Aufsichtsbehörden. Er macht eine klare Ansage an die Schulen: „Die Flüsse personenbezogener Daten von Schülern enden nach bisheriger Rechtslage grundsätzlich in der Bildungseinrichtung und nicht in einer darüber schwebenden Cloud, die Daten nicht nur speichert, sondern auswertet.“ ►Stuttgarter Nachrichten, 8. September 2017
08.09.2017 09:48 Uhr
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