Das Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Eine spezielle Kostenordnung nach § 15 ThürTG existiert in Thüringen noch nicht, es gelten die allgemeinen Regelungen zu den Verwaltungskosten.
Nach dem ThürTG ist der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreheit (TLfDI) auch für die Umweltinformationen zuständig und somit für das Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG). Kosten nach dem ThürUIG sind in der Thüringer Umweltinformationsverwaltungskostenordnung (ThürUIVwKostO) bestimmt.
Beschwerden, Anregungen und Fragen an den TLfDI
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