In Situationen wie der Corona-Krise können Videokonferenzdienste eine zentrale Bedeutung für unsere Kommunikation erlangen. Mit diesen Diensten kann neben Videoanrufen auch eine Gruppenkommunikation ermöglicht werden. Die vorliegende Orientierungshilfe der DSK erläutert datenschutzrechtliche Anforderungen an die Durchführung von Videokonferenzen durch Unternehmen, Behörden und andere Organisationen. Diese Handreichung soll den Verantwortlichen hierzu eine Hilfestellung bieten.
Neben der OH zu Videokonferenzsystemen finden Sie weitere Hinweise in der Checkliste.
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Diese Orientierungshilfe gibt auch den Anbietern von Online-Lernplattformen die Möglichkeit, ihr jeweiliges Produkt so zu gestalten oder anzupassen, dass eine Nutzung durch Schulen zulässig ist.
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Anbieter von Online-Diensten, die personenbezogene Daten von Nutzerinnen und Nutzern verarbeiten, fallen unter die Regelungen der DS-GVO. Sie haben insbesondere die Vorschriften zur Sicherheit der Verarbeitung (Art. 32) zu beachten. Hierzu gehören auch Maßnahmen zur Sicherung des Zugangs zu den Diensten.
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Guidebook from the data protection supervisory
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Vor der Vermietung von Wohnraum erheben Vermieter bzw. Vermieterinnen bei Mietinteressen bzw. Mietinteressentinnen persönliche Angaben, auf deren Basis eine Entscheidung über den Vertragsabschluss getroffen werden soll. An der Beantwortung der Fragen muss ein berechtigtes Interesse bestehen bzw. es dürfen nur solche Daten erhoben werden, die zur Durchführung des Mietvertrags erforderlich sind. Auf Basis einer Interessenabwägung muss das Recht der Mietinteressenten auf informationelle Selbstbestimmung Beachtung finden.
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Firmeninterne Warnsysteme und Beschäftigtendatenschutz: Die Orientierungshilfe zeigt den datenschutzrechtlichen Rahmen und Regelungsmöglichkeiten zu Whistleblowing-Hotlines auf. Sie soll es den Arbeitgebern und den Interessenvertretungen der Beschäftigten erleichtern, im Unternehmen klare Regelungen zum Umgang mit Whistleblowing-Hotlines zu erreichen.
Die Orientierungshilfe zeigt den datenschutzrechtlichen Rahmen und Regelungsmöglichkeiten der Nutzung des betrieblichen Internet- und E-Mail-Dienstes durch die Beschäftigten auf. Sie soll es den Arbeitgebern und den Beschäftigten erleichtern, eine klare Regelung im Unternehmen zu erreichen, soweit eine private Nutzung des Internets und/oder des E-Mail-Dienstes erlaubt sein soll. Zudem enthält diese Orientierungshilfe ein Muster für eine Betriebsvereinbarung/Richtlinie/Anweisung für die private Nutzung von Internet und/oder des betrieblichen E-Mail Postfachs. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder im Januar 2016
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Datenschutzgerechter Einsatz von optisch-elektronischen Einrichtungen in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs und des länderübergreifenden schienengebundenen Regionalverkehrs.
Die Orientierungshilfe richtet sich an die Anbieter von Smart-TV-Diensten und -Produkten. Hierzu zählen insbesondere Gerätehersteller, Portalbetreiber, App-Anbieter, Anbieter von Empfehlungsdiensten und Anbieter von HbbTV-Angeboten. Die Orientierungshilfe gibt einen Überblick über die datenschutzrechtliche Bewertung durch die Aufsichtsbehörden.
Die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder beschäftigen sich bereits seit längerer Zeit mit der Thematik des Cloud Computing. Da das Thema weiter an Aktualität gewonnen hat, wurde von den Arbeitskreisen Technik und Medien der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie der Arbeitsgruppe Internationaler Datenverkehr des Düsseldorfer Kreises die vorliegende Orientierungshilfe erarbeitet. Die Orientierungshilfe richtet sich an Entscheidungsträger, betriebliche und behördliche Datenschutzbeauftragte sowie an IT-Verantwortliche und soll den datenschutzgerechten Einsatz dieser Technologie fördern.
Die Orientierungshilfe richtet sich an Entwickler und Anbieter mobiler Applikationen (Apps). Sie zeigt datenschutzrechtliche und technische Anforderungen auf und macht diese anhand plakativer Beispiele verständlich.
Die Orientierungshilfe in der neuen Version: Unterarbeitsgruppe Krankenhausinformationssysteme der Arbeitskreise Gesundheit und Soziales sowie Technische und organisatorische Datenschutzfragen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder. Gesundheitsdaten sind sensible personenbezogene Daten, einen besonderen Rechtsschutz genießen. Diese Orientierungshilfe soll es Betreibern und Herstellern von Krankenhausinformationssystemen erleichtern, den gesetzlichen Anforderungen und den gerechtfertigten Erwartungen der Patienten im komplexen System Krankenhaus gerecht zu werden.
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Diese Orientierungshilfe soll darüber informieren, unter welchen Voraussetzungen eine Videoüberwachung zulässig ist und welche gesetzlichen Vorgaben dabei einzuhalten sind.
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Zusatz zur Orientierungshilfe „Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen“ des Düsseldorfer Kreises vom 19.02.2014.
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Datenschutz im Verein nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO), Informationen über die datenschutzrechtlichen
Rahmenbedingungen beim Umgang mit personenbezogenen Daten in der Vereinsarbeit.
von der 99. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des
Bundes und der Länder am 17. April 2020 beschlossen:
Mit dem Standard-Datenschutzmodell (SDM) wird eine Methode bereitgestellt, mit der Verantwortliche und Aufsichtsbehörden bei der Entwicklung, bei der Datenschutzberatung und bei der Prüfung von Datenverarbeitungen beurteilen können, ob personenbezogene Daten datenschutzkonform verarbeitet werden. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat empfohlen, dieses Modell zur Erprobung anzuwenden. Die ersten Bausteine stehen zur Verfügung, s. Maßnahmenkatalog.
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Der TLfDI hat einen Leitfaden über die Aufbewahrungsfristen für personenbezogene Daten und dienstliches Schriftgut beim Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz (TLfV), in den Behörden, Einrichtungen und Dienststellen der Thüringer Polizei sowie in den Thüringer Staatsanwaltschaften erarbeitet, inklusive Synopse und Normenübersichten: Erfurt, 24. Mai 2013
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Das vorliegende Dokument soll den Ablauf und die technischen Verfahren der geplanten Online-Durchsuchung erläutern und aus technischer Sicht bewerten. AK Technik der DSK, Stand: 2007
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