In der folgenden Übersicht werden die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) an kleine Unternehmen, Vereine, etc. exemplarisch zusammengestellt – ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Zu beachten ist daher, dass nicht jeder Verantwortliche pauschal alle diese Anforderungen erfüllen muss und sich auch der Umfang, wie die einzelnen Anforderungen konkret berücksichtigt werden müssen, fallbezogen unterscheidet. In diesen Mustern wird deshalb der vereinfachte Regelfall angenommen. Erläuterungen zu den Anforderungen befinden sich auf der Rückseite des jeweiligen Papiers. Das BayLDA, 2018
Beschluss der DSK vom 11.06.2018
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