Gemäß § 40 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) erstattet der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dem Landtag und der Landesregierung mindestens alle zwei Jahre einen Bericht über seine Tätigkeit. Er gibt dabei auch einen Überblick über die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach § 9 ThürDSG und regt Verbesserungen an.
Der 11. Tätigkeitsbericht zum Datenschutz: Öffentlicher Bereich erstreckt sich über den Zeitraum vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2015 und enthält wesentliche Feststellungen und Anregungen aus der Kontroll- und Beratungstätigkeit des TLfDI gegenüber öffentlicher Stellen des Freistaates Thüringen.
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