Datenschutzanforderungen im Kontext zur IT-Sicherheit für öffentliche Stellen
Handreichung zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DS-FA) für den öffentlichen Bereich
Nach § 2 Abs. 1 Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) gelten für Kommunen datenschutzrechtliche Anforderungen und Bestimmungen, die eingehalten werden müssen. Ab 25. Mai 2018 gilt auch für die Kommunen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unmittelbar. Das entsprechende Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des ThürDSG ist noch nicht abgeschlossen.
Die folgenden aus der Prüfpraxis des TLfDI erarbeiteten Hinweise spiegeln einen Teil der Problemlagen der kommunalen Praxis wider. Hier finden Sie – in gekürzter Form – nähere Erläuterungen mit Hinweisen auf die bislang einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
Sie müssen im Lichte der DS-GVO gelesen werden.
Überblick zum Auskunftsrecht von betroffenen Personen
Der Thüringer Landesbeaufftragte für den Datenschutz und die Informationfreiheit hat gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden einige Hilfestellungen für die kommunalen Gebietskörperschaft bei der Umsetzung der DS-GVO erarbeitet.
In den Hinweisen zu den Merkblättern zur Information nach Art. 13 oder 14 DS-GVO wird erläutert, was beim Ausfüllen zu beachten ist.
Merkblatt zu Artikel 13 DS-GVO
Merkblatt zu Artikel 14 DS-GVO
Hinweise zum Verzeichnis über Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DS-GVO
Anwendungsbeispiel für ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten gem. Art. 30 DS-GVO
Verpflichtungserklärung der Beschäftigten auf die Vertraulichkeit
Muster für einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Das nachfolgende Formularbeispiel zur Einwilligung gibt nur die grobe Richtung vor. Die Einwilligung selbst muss immer auf den Einzelfall ausgerichtet und möglichst granular gestaltet sein.
► Formularbeispiel für eine Einwilligungserklärung zur Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a) i. V. m. Art. 7 DS-GVO
„Anwendung der DS-GVO in Thüringer Kommunen“, Apolda, 21. August 2018
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