Aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 06.10.2015 (Rechtssache C-362/14- Schrems) hatte der HmbBfDI gemeinsam mit anderen deutschen Aufsichtsbehörden den Einsatz von Google Analytics datenschutzrechtlich überprüft. Die Prüfung bezog sich vorrangig auf eine Klausel im Auftragsdatenverarbeitungsvertrag, die Bezug zu der aufgehobenen Safe-Harbor-Entscheidung nimmt.
Wichtiger Hinweis (s. unter 2.): Es bedarf des Abschlusses eines Auftragsdatenverarbeitungsvertrages
zwischen dem Unternehmen Google und den jeweiligen Verwendern.
Google häuft regelrechte Datenberge von seinen Nutzern an: Wer ein Konto bei dem IT-Giganten besitzt, kann die gesammelten Informationen einsehen.
Diese Internetseite hält unter der Überschrift "Was Google über seine Nutzer weiß" sechs Links für Sie bereit. Darin können Sie die Einstellungen zu Ihrem Google-Dashboard einsehen und ändern.
Google stellt seit dem 30.05.2014 ein Formular zur Löschung von Sucheinträgen online zur Verfügung.
Eigentlich ist es schon länger klar: Zumindest Bundesbehörden müssen die Finger von Whatsapp lassen. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber weist trotzdem noch einmal darauf hin. Der Messenger protestiert: Man gebe keine Metadaten an Facebook weiter.
FAZ, 18. Mai 2020
Frau Susanne Klein und Herr Paul Munzinger haben das zweite Buch zum Thema "Digitalisierung in der Schule" mit dem Interview von Herrn Dr. Hasse - hier Seite 15 'Ohne Datenschutz geht es nicht' - am 3. März 2018 in der Süddeutschen Zeitung veröffentlicht. Der TLfDI hat die Rechte der Veröffentlichung des Textes bis zum 15. März 2019.
Das Internet vergisst nicht. Doch diese Erkenntnis ist bei vielen Nutzern von Onlinediensten noch nicht angekommen. Im Interview spricht der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI), Dr. Lutz Hasse, über Chancen und Risiken cloudbasierter Lern- und Lehrsysteme für Schüler und Lehrkräfte. Ein Beitrag von Martin Stengel, 19. Dezember 2017
Diese kleine Handreichung soll dazu dienen, für eine evtl. geplante Umstellung seines Systems auf Windows 10 vorbereitet zu sein. Es werden schwerpunktmäßig vor allen Dingen die Datenschutzeinstellungen bei der Installation betrachtet. Wichtig: Die Handreichung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und darf nicht als rechtlich verbindliches Dokument betrachtet werden. Erfurt, 15. Juli 2016
Dateigröße: 5.8 MB | Dokument ist nicht Barrierefrei
Aktuelle polizeiliche Erkenntnisse und Unternehmensbefragungen zeigen deutlich, dass die deutsche Wirtschaft in einem hohen Maße von Cybercrime betroffen ist. Cybercrime verursacht bei Wirtschaftsunternehmen und Behörden einen hohen materiellen und immateriellen Schaden. Erstatten Sie bei einem ungewöhnlichen IT-Sicherheitsvorfall Strafanzeige bei der Polizei oder wenden Sie sich direkt an die inzwischen bundesweit eingerichteten Zentralen Ansprechstellen Cybercrime für die Wirtschaft (ZAC).
Wann: 5. Oktober 2020, Beginn 10 Uhr
Wo: Augustiner Kloster zu Erfurt
Hinweis: aufgrund der geringen Anzahl der Möglichkeit der zugelassenen Gäste (derzeit 35 Personen) ist geplant, die Veranstaltung aufzuzeichnen und eventuell auch Referenten über Video zuzuschalten
Radiobeitrag von Blanka Weber zum Thema Ethik / Datensicherheit
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Häßlerstrasse 8 | 99096 Erfurt
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